Lexikon der ästhetischen Chirurgie

Lexikon kosmetische Chirurgie

Brustvergrößerung

Bei der Brustvergrößerung wird der Brustaufbau durch die Verwendung von Implantaten an jeder Brustseite zur Vergrößerung und Verschönerung der Brustform verändert.
Bei der meist in Vollnarkose durchgeführten Operation wird von einem Facharzt oder einer Fachärztin ein Hautschnitt gemacht, das Brustgewebe angehoben und eine Implantattasche gebildet, in die das Brustimplantat eingeführt werden kann. Anschließend wird das Implantat entweder teilweise unter den Brustmuskel (submuskuläre Implantation, v. a. bei sehr dünnen Frauen mit wenig Fett-/Drüsengewebe) geschoben oder es wird unter der Brustdrüse oberhalb des Brustmuskels (subglanduläre Implantation, siehe Bild) platziert. Dabei bleibt das Brustgewebe selbst weitgehend unberührt. Der nötige Hautschnitt, von dem nach der Operation möglichst wenig zu sehen sein sollte, kann in der neu gebildeten Unterbrustfalte (inframammärer Zugang), um oder durch den Warzenhof (transareolärer Zugang), in der Achselhöhle (transaxillärer Zugang) oder bei Verwendung von Kochsalzlösung auch im Bauchnabel erfolgen.

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Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der plastischen und ästhetischen Chirurgie.
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